Gebäudeversicherung

Eine sichere Zukunft für Ihr Heim!

Sicherheit für Ihr Haus und Ihre Zukunft!

Ein Feuer oder ein Sturm kann den von vielen gehegten Traum von den eigenen vier Wänden innerhalb weniger Augenblicke zerstören. Die Wohngebäudeversicherung deckt die Kosten für den Wiederaufbau oder die Sanierung Ihres Gebäudes bei Schäden ab, die sich beispielsweise aus Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser ergeben und sichert Sie vor weiteren Kosten. Befinden sich auf Ihrem Grundstück Nebengebäude, wie z.B. Garagen oder Gewächshäuser, so sind diese ebenfalls über die Wohngebäudeversicherung geschützt.

Eine Gebäudeversicherung sollte jeder Hauseigentümer haben.

Nach einem Brand, aber auch durch Leitungswasser (Rohrbruch) Sturm oder Hagel kann der Schaden so hoch sein, daß der Eigentümer diesen schwer aus der eigenen Tasche bezahlen kann und vor dem finanziellen Ruin steht. Die Banken wollen ohnehin für eine Immobilienfinanzierung einen Nachweis über zumindest eine FEUERVERSICHERUNG haben. Da es sich bei der Gebäudeversicherung um eine "verbundene" Versicherung handelt, also die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel) einzeln kalkuliert werden, können Sie i. d. R. jedes Risiko auch einzeln versichern. Meist empfehlen wir aber, alles zusammen zu machen. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, kann von diesem aber innerhalb von 4 Wochen gekündigt und neu abgeschlossen werden.


Schadensbeispiele aus der Praxis

Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste. Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 € geschätzt.

An der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. Der vermutete Rohrbruch konnte jedoch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand großflächig aufgeschlagen wurde. Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde, mussten zunächst die Wände 9 Tage getrocknet und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden. Erst dann konnte die Küche wieder montiert werden. Die Schadenhöhe wurde auf 2.400 € geschätzt.

Während eines schweren Unwetters durchschlugen Hagelkörner zwei Fenster einer vermieteten Wohnung. Da die Mieter an diesem Abend nicht zu Hause waren, drangen Hagel und Regen über mehrere Stunden in die Wohnung ein. Abgesehen von der Reparatur der Scheiben, mussten auch 6 Tage lang umfangreiche Trocknungsmaßnahmen der Wände und des Bodens erfolgen. Die Mieter minderten daraufhin die Miete, da es unzumutbar war, während dieser Trocknungsarbeiten die Wohnung zu nutzen. Die Schadenhöhe wurde auf 1.500 € geschätzt.

Das Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Eine ca. 20 m hohe Linde wurde im Garten eines Wohnhauses entwurzelt. Der Baum fiel nicht direkt auf das Gebäude, sondern streifte es nur und beschädigte dabei vor allem den Balkon und die angebrachte Markise erheblich. Die durch die Äste beschädigte Fassade konnte verhältnismäßig einfach repariert werden. Die Schadenhöhe wurde auf 7.000 € geschätzt.

Starke Regenfälle und die einsetzende Schneeschmelze ließen mehrere Gewässer über ihre Ufer treten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser. Nachdem das Wasser abgepumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trockung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs- und Malerarbeiten an. Die Schadenhöhe wurde auf 8.500 € geschätzt.

Besonderer Hinweis! 

Ab Ende 2018 sind Rauchmelder nahezu bundesweit in Wohnungen und Häusern Pflicht. In den meisten Bundesländern ist dies bereits heute schon der Fall.

Kunden, die der Rauchmelder-Pflicht nicht nachkommen, verstoßen gegen eine Obliegenheit, nachdem gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind. In diesen Fällen sind Versicherer berechtigt, Leistung zu kürzen.