Hausratversicherung

Sichern Sie Ihr Eigentum!

Jeder sollte eine Hausratvericherung abschließen!

Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden, Sturm, Hagel sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden.

Was gehört zum Hausrat?

Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig ist, ist sie leicht verständlich. Beispiel sind: Wohnungseinrichtung, Elektro- u. Gasgeräte, Lebens- u. Genussmittel, Gebäudebestandteile und sonstige Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben.

Gute Deckungen umfassen Sondereinschlüsse
oder lassen diese mitversichern:

  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert)
  • Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen
  • Glaskeramikkochflächen
  • Fahrraddiebstahl
  • Wasseraustritt aus Aquarien
  • Inhalte Ihres Bankschließfachs

Schadensbeispiele aus der Praxis

Während eines schweren Gewitters schlug ein Blitz in das Dach eines Einfamilienhauses ein. Das so entstandene Feuer breitete sich rasch auf das komplette Haus aus und vernichtete nahezu alle Habe der Bewohner. Was das Feuer verschonte, wurde durch Löschwasser, Ruß und Rauchgeruch unbrauchbar gemacht. Die Familie steht vor dem Nichts. Der Gesamtschaden wurde auf 150.000 € geschätzt.

Ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung brach wegen fortgeschrittener Korrosion. Das Wasser ergoss sich von der Decke auf mehrere Schränke in der darunter liegenden Wohnung. Dabei wurden die Schränke und die darin befindlichen elektronischen Geräte (Tablet-PC, Fotoapparat, Drucker, Scanner) beschädigt. Der Schaden wurde auf 3.000 € geschätzt.

Unbekannte brachen in ein Haus ein. Sie entwendeten alle unterhaltungselektronischen Geräte. Im Anschluss verwüsteten sie das komplette Haus. Sämtliche Spiegel und Mobiliarverglasungen wurden zerschlagen, Betten und Matratzen aufgeschlitzt und ein großer Schrank im Schlafzimmer sogar angezündet. Das Feuer breitete sich auf große Teile des Hauses aus, wodurch fast der gesamte Hausrat vernichtet oder unbrauchbar gemacht wurde. Unter den beschädigten Gegenständen befand sich auch ein Bösendorfer Klavier. Der Gesamtschaden wurde auf 119.000 € geschätzt.

Das Sturmtief „Kyrill“ fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Der schwere Sturm drückte ein ordnungsgemäß verschlossenes Fenster ein. Dadurch konnte Regen in die Wohnung eindringen. Das Regenwasser beschädigte die Couch und eine Stereoanlage. Der Schaden wurde auf 2.100 € geschätzt.

Besonderer Hinweis! 

Ab Ende 2018 sind Rauchmelder nahezu bundesweit in Wohnungen und Häusern Pflicht. In den meisten Bundesländern ist dies bereits heute schon der Fall.

Kunden, die der Rauchmelder-Pflicht nicht nachkommen, verstoßen gegen eine Obliegenheit, nachdem gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind. In diesen Fällen sind Versicherer berechtigt, Leistung zu kürzen.