Zahn-Zusatzversicherung

Für ein schönes Lächeln!

Noch mehr Gesundheit

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den zahnärztlichen Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Modernen Zahnersatz, teure Zuzahlungen zu Medikamenten und überfüllte Krankenhäuser – der Gesetzgeber streicht immer mehr Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die daraus resultierenden Lücken können Sie mit einer Krankenzusatzversicherung schließen. Somit sichern Sie sich eine medizinische Versorgung auf Privatniveau.

Mit der bekannten Waizmanntabelle können Sie Zahnzusatzversicherungen vergleichen und auf Wunsch direkt beantragen. Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung über die Waizmanntabelle ist bei vielen Tarifen der Clearment-Erstattungs-Notdienst kostenfrei enthalten.

Zahnarzt-Rechnungen sind für den Laien sehr schwer zu verstehen. Ein und diesselbe zahnärztliche Leistung kann auf mehrere Arten abgerechnet werden. Dies kann zu Missverständnise und Problem in den Leistungsabteilungen der Versicherungen führen. Damit diese Probleme für Sie gelöst werden können, besteht das Clearment Team aus Versicherungsexperten, Abrechnungsspezialisten und einem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dadurch wird das gesamte Spektrum von möglichen Problemen abgedeckt.

Die Clearment Erstattungshelfer kämpfen für Ihre Erstattung. Sie setzen sich für Sie ein wenn es Probleme bei der Erstattung einer eingereichten Rechnung gibt. Ihr persönlicher Clearment-Helfer hilft Ihnen Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Die Erstattungshelfer helfen Ihnen:

  1. die Rechnung richtig einzureichen
  2. bei Zahlungsverzögerungen die Erstattung zu beschleunigen
  3. bei Leistungsverweigerungen/Kürzungen Ihre Ansprüche zu reklamieren

Schadensbeispiele aus der Praxis

Frau N. hat immer großen Wert auf die Zahnpflege gelegt und trotzdem benötigt sie Zahnersatz. Sie ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden, jedoch ist die Rechnung höher als erwartet. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhält sie nur einen geringen Festzuschuss. Den überwiegenden Teil der Kosten muss sie aus eigener Tasche bezahlen.

Beispielrechnung:
                                Brücke     verbl. Brücke     Implantat
Gesamtkosten         700 €          1.000 €           1.600 €
Leistung der GKV    350 €             350 €              350 €
Eigenanteil               350 €             650 €           1.250 €

Bei einer Vorsorgeuntersuchung zeigt sich, dass zwei Füllungen ausgewechselt werden müssen. Der Zahnarzt rät zu Inlays, da es sich um größere Kauflächen handelt. Auf Herrn F. kommt eine Rechnung von mehreren hundert Euro zu. Seine gesetzliche Krankenkasse erstattet nur einen geringen Festzuschuss. Die restlichen Kosten muss er selber bezahlen. Glücklicherweise hat Herr F. eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, die auch für Inlays aufkommt.