Mehr Sicherheit durch Rechtsschutz

Seien Sie gut abgesichert bei einem Rechtsstreit!

Immer gut beraten und geschützt

Im Ihrem Leben kann es viele Situationen geben, in denen Ihnen eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein kann. Egal ob bei Problemen mit dem Vermieter oder bei Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber: Mit der passenden Rechtsschutzversicherung sind Sie immer gut beraten und geschützt vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten!

Im Verkehrs-Rechtsschutz ist nur ein ganz bestimmtes, im Versicherungsschein genanntes Fahrzeug versichert. Es kann sich dabei um das einzige Fahrzeug des Versicherungsnehmers handeln oder um eines aus einem großen Fuhrpark oder auch um ein Fahrzeug, das nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.
Der Versicherungsschutz im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie (empfohlen!) ist umfangreicher, denn hier sind grundsätzlich alle Fahrzeuge versichert.
Darüber hinaus sind im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie, die nicht auf den Namen des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zugelassen sind, nicht mitversichert

Schadensbeispiele aus der Praxis

Arbeits-Rechtsschutz - Kündigung: Herr Mokabe wird von seinem Abteilungsleiter Herrn Braun seit längerem mit Witzen über seine Herkunft aufgezogen. Daran ändert sich trotz wiederholter Bitte dies zu unterlassen nichts. Als Herr Mokabe sich beim Betriebsrat über die Sticheleien beschwert, wird ihm kurz darauf fristlos gekündigt. Als Begründung gibt man an, er hätte in größerem Umfang Büromaterial gestohlen. Herr Mokabe sieht den eigentlichen Grund in seiner Beschwerde und schaltet einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab. 

Wohnungs-Rechtsschutz - Streitigkeiten mit dem Vermieter: Frau Poczesniok zog aus Ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczesniok eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustandder Wohnung dokumentieren, möchte Sie Ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage.

Verkehrs-Rechtsschutz - Verkehrsunfall: Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich eine Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden, sowie den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für den Verletzungen angemessen und rät voneiner Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.  

Sozial-Rechtsschutz - Rente: Frau Kessler beantragte zum 67sten Rente. Die Höhe der Rente kommt ihr zu niedrig vor, weshalb Sie Ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle überprüfen lässt. Dabei stellt sich heraus, dass die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Sie legt Einspruch gegen den Rentenbescheid ein, was jedoch nicht zu einer Korrektur der Rentenhöhe führt. Letztlich holt Sie sich eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und übergibt die Sache zur Vertretung vor Gericht einem Anwalt.

Steuer-Rechtsschutz - Werbungskosten: Frau Raiers Weg zur Arbeit beträgt normalerweise 15 km einfach. Aufgrund ausgedehnter Straßenarbeiten muss Sie einen täglichen Umweg von 12 km zur Arbeit in Kauf nehmen. Bis Ihr üblicher Arbeitsweg wieder frei ist, kommen so fast 2.500 km Umweg zusammen. Im Zuge der Steuererklärung erkennt der zuständige Sachbearbeiter nur die übliche Strecke an. Trotz Widerspruch und Erklärungsversuch lenkt das Finanzamt nicht ein. Frau Raiers Rechtsschutzversicherer erklärt sich bereit, die nötigen Kosten einer Gerichtsverhandlung zu übernehmen. Frau Raier übergibt die Sache danach ihrem Anwalt.