Risikolebensversicherung

Denken Sie an die Zukunf Ihrer Familie!

Rechtzeitige Vorsorge für Ihre Familie

Im Todesfall kann für die Hinterbliebenen des Verstorbenen eine große finanzielle Lücke entstehen. Vor allem dann, wenn der Verstorbene der Hauptversorger der Familie war. Eine Riskolebensversicherung hilft diese Lücke zu füllen.

Die Risiko-Lebensversicherung ist eine Vorsorge für den Todesfall. Damit sichern Sie Hinterbliebene finanziell wirkungsvoll ab. Im Falle des Todes des Versicherten erhält der Bezugsberechtigte die vereinbarte Versicherungssumme. Die Risiko-Lebensversicherung ist genau dann richtig für Sie, wenn Sie bei geringem finanziellen monatlichen Aufwand bestmögliche Vorsorge für Partner oder Familienangehörige treffen wollen. Eine Absicherung ist auch deshalb notwendig, da im Todesfall die gesetzlichen Ansprüche aus der Sozialversicherung für die Hinterbliebenen minimal sind.

Hilfe vom Staat - Was bekommen die Hinterbliebenen?

Kleine Witwen-/Witwerrente: 25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen; befristet auf 2 Jahre
Große Witwen-/ Witwerrente: 55% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
Halbwaisenrente: 10% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
Vollwaisenrente: 20% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

Witwen-/Witwerrente Grundlagen:
Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/ Witwerrente. Das bekannte Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt. Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigen ist die Grundlage die Rente wegen Erwerbsminderung. Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 01.01.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die
große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird die kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt. Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und verringern die Rentenansprüche.
Beide Renten werden grundsätzlich nur solange gezahlt, bis Witwe oder Witwer wieder heiraten.

Sorgen Sie vor!
Die durchschnittliche Witwen-/ Witwerrente beträgt gerade mal 500 € im Monat. Die Unterstützung durch den Staat reicht nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Durch eine Risikolebensversicherung können neben den Beerdigungskosten (durchschnittlich zw. 4.000 € bis 6.000 €) auch die laufenden Verpflichtungen beglichen werden. Deshalb sollte die Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird, ausreichend hoch sein.

Wir beraten Sie gerne!

Risikoversicherung mit
fallender Summe

Sie wissen heute schon, dass Sie in Zukunft immer weniger finanzielles Risiko absichern müssen (z.B. weil zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Immobile abbezahlt ist und die Belastung bis dahin Stück für Stück weniger wird)? Dann ist eine Risikoversicherung mit fallender Summe die perfekte Lösung. Die Versicherungssumme sinkt jedes Jahr um einen konstanten Wert - und damit passen sich auch die Beiträge an.

Verbundene
Risikoversicherung

Mit einer Partner-Risikoversicherung beziehen Sie eine weitere Person in den Versicherungsschutz ein. Die Versicherungssumme wird nur einmal fällig - und zwar dann, wenn eine der beiden versicherten Personen stirbt. Optimal, um sich zu günstigen Beiträgen gegenseitig abzusichern.

Risikoversicherung
nach Tilgungsplan

Sie möchten eine neue oder laufende Hypothek absichern, dabei aber nicht unnötig viel bezahlen? Eine Risikoversicherung nach Tilgungsplan ist als Restschuldversicherung dafür ideal: Ihr Versicherungsschutz passt sich Jahr für Jahr automatisch Ihrem Restdarlehen an. Nutzen Sie als Bauherr oder Immobilieneigentümer die Vorteile einer Versicherung, mit der Sie immer genau richtig abgesichert sind!