Verfügungen

Selbstbestimmung -

auch wenn Sie nicht mehr selbst bestimmen können!

Den meisten Menschen ist nicht bewusst, wie wichtig es ist, für einen Ernstfall rechtzeitig alles gut geregelt zu haben. Nur rund zehn Prozent der Bundesbürger haben für den Fall einer altersbedingten oder durch Unfall und Krankheit eintretenden Geschäftsunfähigkeit vorgesorgt. Eine besonders wichtige Rolle spielen hier Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Denn nur mit diesen Dokumenten können Sie sicher sein, dass in einem Fall in dem Sie selbst nicht in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu treffen, diese Entscheidungen von Personen Ihres Vertrauens – also zum Beispiel von Ihrem Ehepartner, von Ihren Kindern oder Eltern – getroffen werden dürfen. Ohne diese Dokumente werden Ärzte und/oder amtlich bestellte Betreuer über Ihr Schicksal entscheiden. 

Mit unserem Kooperationspartner "JuraDirekt" haben wir für Sie einen Partner gefunden, mit dem alle wichtigen Vorsorge-Vorkehrungen günstig und unkompliziert erledigt werden können. Auch wird hier ein sehr umfangreiches, zusätzliches, Leistungskonzept geboten.

Die Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person Vollmacht zur Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen, die Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Der Bevollmächtigte kann dann für Sie handeln, ohne dass es weiterer Veranlassungen, wie etwa einer gesonderten Genehmigung, bedarf. Die Vorsorgevollmacht umfasst unter anderem die Bereiche Finanzen, Post und Behörden, Verträge, Aufenthaltsrecht, Prozesshandlungen, rechtliche Stellvertretung im gesundheitlichen Bereich (Patientenverfügung durchsetzen), digitaler Nachlass. Die Vorsorgevollmacht kann für Unternehmer auf den gewerblichen Bereich erweitert werden.

Die Patientenverfügung

Die moderne Medizin bietet trotz allen Fortschritts auch heute nicht für jedes Krankheitsbild auch eine Heilung. In solchen Fällen ist das Ziel der Behandlung bzw. Therapie oft nur Schmerzlinderung oder ein „am Leben erhalten“. Wohl jeder hat bestimmte Szenarien im Kopf, bei denen er gewisse Behandlungsmethoden ablehnen würde. Egal, ob Sie keine Operation am Gehirn wünschen, lebensverlängernde Maßnahmen kategorisch ablehnen oder aber allen medizinisch möglichen Maßnahmen ausdrücklich zustimmen, die Ihr Leben verlängern. Mit einer Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihre persönlichen Wünsche. Die Patientenverfügung greift dann, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können oder Sie sich tatsächlich im Sterbeprozess befinden. Ärzte sind verpflichtet, sich an den von Ihnen schriftlich geäußerten Willen zu halten.

Die Betreuungsverfügung

Vor allem im Alter wird mit zunehmendem geistigen Kräfteverfall auch die Betreuung ein Thema. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie schon heute festlegen, wen das Gericht zu Ihrem Betreuer bestimmen soll. Ebenso können Sie festlegen, wer auf keinen Fall dazu bestimmt werden soll. Auch inhaltlich können Sie hier Auflagen machen, welche Gewohnheiten zu respektieren sind oder ob Sie im Pflegefall eine Betreuung daheim oder in einer Pflegeeinrichtung wünschen. Eine Aufteilung der Betreuung in verschiedene Bereiche (z. B. Gesundheit, Finanzen etc.) ist ebenfalls denkbar.

Die Sorgerechtsverfügung

Wenn Sie minderjährige Kinder haben, kann mit einer Sorgerechtsverfügung die Betreuung der Kinder im Vorfeld geregelt werden. Die Sorgerechtsverfügung greift dann, wenn beide Sorgerechtsinhaber aufgrund von Krankheit oder Tod ausfallen. Durch die Sorgerechtsverfügung wird die Vormundschaft für minderjährige Kinder geregelt. Auch entfallen hierdurch lange Vormundschaftsverfahren.

Die Bestattungsverfügung

Wissen Ihre Angehörigen eigentlich, wie Sie bestattet werden möchten? Auch wenn viele das Thema gerne ausblenden: Die frühzeitige Beschäftigung mit Ihrer eigenen Bestattung stellt sicher, dass Sie sich ganz nach Ihren Wünschen verabschieden können. Auch für die Hinterbliebenen ist die Bestattung eine wichtige Zeremonie, um die Trauer zu verarbeiten.

Vollmachten entlasten die Angehörigen

Vollmachten sind dann wichtig, wenn sie gebraucht werden. Manchmal geschieht das plötzlich, manchmal ist das absehbar. In beiden Fällen sind sie eine große Hilfe für die Angehörigen.

Bitte handeln Sie!

Überlassen Sie Entscheidungen über Ihr Leben nicht anderen, vielleicht fremden Menschen. Nur wer sich rechtzeitig kümmert, kann darauf vertrauen, dass man nicht gegen seine Wünsche und Vorstellungen handelt.